Der Sozialdienst der JVA Wuppertal Vohwinkel ist mit 6 vollen Stellen ausgestattet.

 Zu seinen originären Aufgaben zählen:

  • Die allgemeine Beratung in Fragen der sozialen Hilfe, der Kontaktaufnahme zu Angehörigen, Ämtern, Wohnungssicherung etc.
  • Motivierung der Klienten zur Überprüfung ihrer Einstellungen und zur Erpro-bung neuer Handlungsmuster
  • Vermittlung in vollzugliche und außervollzugliche Behandlungsangebote
  • Verfassen von Vollzugsplänen nach § 7 StVollzG
  • Abfassen von Stellungnahmen zu Fragen der vorzeitigen Entlassung von In-haftierten nach § 57 StGB
  • Verfassen von Stellungnahmen zu Fragen Urlaubseignung und der Verlegung in den offenen Vollzug
  • Verfassen von Stellungnahmen zu Fragen der Führungsaufsicht nach § 68 StGB
  • Verfassen von Sozialprognosen für die Ausländerbehörde
  • Eine intensive Vorbereitung der Entlassung

Neben den beschriebenen Tätigkeiten ist die soziale Arbeit in der JVA Wuppertal- Vohwinkel in verschiedene Arbeitsschwerpunkte unterteilt:

  • Schuldnerberatung: Es erfolgt eine Basisberatung und ggf. Vermittlung in eine externe Schuldnerberatungsstelle.
  • Das Soziale Training, eine verhaltenstherapeutisch orientierte Gruppenmaßnahme, in der die sozialen Kompetenzen der Inhaftierten gefördert und um kommunikative Handlungskompetenzen erweitert werden. Es werden gezielt Problembereiche aus dem Alltagsleben der Gefangenen aufgegriffen, Einstellungen problematisiert und alternative, sozialakzeptierte Verhaltensstrategien mittels Rollenspielen eingeübt.
  • Das Übergangsmanagement als Entlassungs- und Wiedereingliederungsangebot hat das Ziel, einer besseren sozialen und beruflichen Integration von (ehemaligen) Strafgefangenen. Dies soll durch die Verknüpfung von vollzuginternen entlassungsvorbreitenden Maßnahmen mit vollzugsexternen Nachsorgeleistungen von Behörden und Einrichtungen der Straffälligenhilfe erreicht werden. Dabei soll ein möglichst nahtloser Übergang von der Haft in die Freiheit sichergestellt werden.
  • Die Suchtberatung ist tätig im Bereich der Therapievorbereitung und der Vermittlung in therapeutische Einrichtungen nach § 35 BtmG. Weiterhin führt sie die psycho- soziale Betreuung bei substituierten Inhaftierten durch. Dabei arbeitet sie eng mit dem örtlichen externen Suchthilfesystem zusammen. Im Rahmen des Übergangsmanagements vermittelt sie in weitere Hilfseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung.