Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten richtet sich nach der Vollstreckungsart und nach der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel ist Anstalt für erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene.
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein Westfalen.
- Untersuchungshaft, Zivilhaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen
- Freiheitsstrafen von 3 bis 36 Monaten (Erstvollzug)
- Freiheitsstrafen von 36 bis einschließlich 48 Monate soweit kein Einweisungsverfahren erfolgt
- Freiheitsstrafen unter 3 Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen bei fehlender Eignung für den offenen Vollzug.
Für die folgenden Gerichtsbezirke ist die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel zuständig:
Landgerichtsbezirk | 
Amtsgerichtsbezirk | 
Haftart | 
|---|---|---|
| Hagen | Schwelm | Erwachsene Untersuchungsgefangene, für den Amtsgerichtsbezirk Hagen | 
| Wuppertal | Wuppertal | 
 Erwachsene Strafgefangene mit einer Strafdauer von 3-30 Monaten (Erstvollzug) Erwachsene ausländische Strafgefangene mit einer Strafdauer von 3-24 Monaten (Erstvollzug) Erwachsene Untersuchngsgefangene Vollzugsdauer bis unter 3 Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen die nicht für den offenen Vollzug geeignet sind Ausländische Strafgefangene mit einer Strafdauer von mehr als 30 Monate bis 48 Monate 
  | 
| Köln | Wermelskirchen, Wipperfürth, Gummersbach | Erwachsene Untersuchungsgefangene | 
| Duisburg | 
 Oberhausen, Mülheim Mülheim  | 
 Vollzugsdauer bis unter 3 Monaten (inkusive Ersatzfreiheitsstrafen) Erwachsene Untersuchungsgefangene  | 
Stand 20.03.2020
