Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten richtet sich nach der Vollstreckungsart und nach der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel ist Anstalt für erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene.

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein Westfalen.

-       Untersuchungshaft, Zivilhaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen

-       Freiheitsstrafen von 3 bis 36 Monaten (Erstvollzug)

-       Freiheitsstrafen von 36 bis einschließlich 48 Monate soweit kein Einweisungsverfahren erfolgt

-       Freiheitsstrafen unter 3 Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen bei fehlender Eignung für den offenen Vollzug.

 Für die folgenden Gerichtsbezirke ist die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel zuständig:

Landgerichtsbezirk

Amtsgerichtsbezirk

Haftart

Hagen Schwelm Erwachsene Untersuchungsgefangene, für den Amtsgerichtsbezirk Hagen
Wuppertal Wuppertal

Erwachsene Strafgefangene mit einer Strafdauer von  3-30 Monaten (Erstvollzug)

Erwachsene ausländische Strafgefangene mit einer Strafdauer von 3-24 Monaten (Erstvollzug)

Erwachsene Untersuchngsgefangene

Vollzugsdauer bis unter 3 Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen die nicht für den offenen Vollzug geeignet sind

Ausländische Strafgefangene mit einer Strafdauer von mehr als 30 Monate bis 48 Monate

 

Köln Wermelskirchen, Wipperfürth, Gummersbach Erwachsene Untersuchungsgefangene
Duisburg

Oberhausen, Mülheim

Mülheim

Vollzugsdauer bis unter 3 Monaten (inkusive Ersatzfreiheitsstrafen)

Erwachsene Untersuchungsgefangene

Stand 20.03.2020