Nach Möglichkeit sollte der Strafantritt innerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

  • Montags bis Donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitags 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Als Selbststeller benötigen Sie einen Stellungsbefehl bzw. eine Ladung zum Strafantritt, sowie ein gültiges Ausweisdokument. Sollten Sie über kein gültiges Ausweisdokument verfügen, stellen Sie sich bitte bei der Polizei, um die Identität feststellen zu können.

Außerdem ist es hilfreich, Folgendes mitzubringen (sofern vorhanden):
  • Personalausweis
  • Pass, Aufenthaltsbescheinigung oder aktuellster Brief vom Ausländeramt
  • Krankenversicherungskarte
  • Versicherungsnummernachweis (vormals Sozialversicherungsausweis)
  • Bankkarte (für den Tag der Haftentlassung)
  • Bescheid Jobcenter/Agentur für Arbeit/Sozialamt
  • Rentenbescheid
  • Kontaktdaten von engen Angehörigen
  • Kontaktdaten von Vermieterin oder Vermieter/Mietvertrag
  • Kontaktdaten von Arbeitgeber/Schule/Ausbildungsstelle/Hochschule…
  • Kontaktdaten der rechtlichen Betreuung
  • Kontaktdaten des Jugendamtes, falls von dort Hilfen gewährt werden
  • letzte Rechnung des Stromanbieters
  • Nachweis über ärztlich verschriebene Medikamente
Folgende Fragen sollten Sie möglichst vor Haftantritt klären:
  • Wer versorgt Ihre Haustiere?
  • Wer kümmert sich um Ihre hilfsbedürftigen Angehörigen?
  • Wer leert Ihren Briefkasten?
  • Sollte Ihr Auto sicher geparkt werden?

 Hinweis 

Dies sind nur einige Beispiele, welche Ihnen zur Hilfestellung dienen sollen.

Bitte bringen Sie zum Strafantritt nur das Nötigste mit. Sie haben nüchtern und ohne jegliche Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt zu erscheinen.