Wir besuchen Papa

Für minderjährige Kinder stellt die Inhaftierung eines Elternteils eine besonders große Belastung dar. Auch die inhaftierten Elternteile stehen vor der schwierigen Aufgabe, während der Inhaftierung einen vertrauensvollen Kontakt zu dem Kind aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen. Aus diesem Grund werden in Nordrhein-Westfalen die familiären Kontakte - insbesondere zu minderjährigen Kindern - besonders gefördert.  Um den Bedürfnissen von Familien mit Kindern besonders Rechnung tragen zu können, ist im StVollzG NRW verankert, dass für Inhaftierte mit minderjährigen Kindern (leibliche/adoptierte) ein zusätzliches Besuchskontingent besteht. Zum Erhalt der zusätzlichen Besuchsstunden ist die Vorlage der Geburts-/Adoptionsurkunde der Kinder erforderlich.

Bei Minderjährigen ist die Begleitung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n oder eine entsprechend bevollmächtige Person notwendig.

Ab dem 01.01.2026 können minderjährige Personen nur noch zum Besuch zugelassen werden, wenn sie ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachweisen können.

Dies gilt auch für Personen mit einer Duldungserlaubnis. Bei der zuständigen Ausländerbehörde ist daher für die minderjährige Person ein Duldungspapier mit Lichtbildausweis zu beantragen.

Auch hier gilt:

Aus organisatorischen Gründen ist es zwingend erforderlich, dass sich Besucher 30 - 45 Minuten vor dem geplanten Bescuhstermin an der Außenpforte anmelden. Bei Verspätung kann der Besuch nicht mehr stattfinden.

Sollten sie sich verspäten, dann kontaktieren sie bitte frühzeitig die Besuchsabteilung unter der Rufnummer 0202 9732 271 oder via Mail (Besuchsabteilung@jva-wuppertal-vohwinkel.nrw.de). Wir werden uns bemühen ihnen noch am selben Tag zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin zu ermöglichen.

Um Besuche mit Kindern vorzubereiten, wird empfohlen, bei einem ersten Besuch ohne Kinder die Gegebenheiten der Anstalt kennenzulernen und den Besuch mit dem inhaftierten Elternteil vor zu besprechen.

Zur Vorbereitung und Beratung gibt es auch außerhalb der JVA viele Angebote:

 

- Landesfachstelle für Kinder von Inhaftierten (LVR) (https://www.kinder-von-inhaftierten-nrw.de/)

- Netzwerk Kinder von Inhaftierten (https://www.netzwerk-kvi.de/)

- Erziehungsberatungsstellen der Kommunen

- Internetseiten: besuch-im-gefaengnis.de

                           juki-online.de

 

Die Angebote der JVA können der „Familienpinnwand“ im Wartebereich der JVA entnommen werden.