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Montag und Dienstag
12:30 bis 19:30 Uhr ( Einlass ab 12:00 Uhr, letzter Einlass 18:30 Uhr) - Mittwoch und Donnerstag
08:00 bis 15:30 Uhr ( Einlass ab 07:30 Uhr, letzter Einlass 14:30 Uhr) - Hinweis für Behörden, Anwälte und Betreuer
Wir bitten Sie Ihren Besuch mindestens einen Tag im Voraus anzumelden. Bei nicht erfolgter oder zu kurzfristiger Anmeldung, können Wartezeiten bis zu 60 Minuten auftreten.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sind Besuche in der Justizvollzugsanstalt nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Telefonisch ist eine Terminanfrage nur während der Öffnungszeiten der Besuchsabteilung unter der Rufnummer 0202/9732-271 für Besuche von Angehörigen und Freunden möglich. Gleiche Zeiten gelten natürlich auch für Behördenvertreter, Anwälte, Gutachter und Ehrenamtliche. Diese wählen bitte die Rufnummer 0202/9732-273 oder erreichen uns unter folgender E-Mail-Adresse "Besuchsabteilung@jva-wuppertal-vohwinkel.nrw.de". Bitte geben sie den Namen, möglichst mit Geburtsdatum des Inhaftierten an, den eignen Namen sowie Telefonnummer oder ihre E-Mail Adresse an. Ist gegebenfalls eine Besuchserlaubnis erforderlich?
Haben Sie bitte Geduld und versuchen Sie es wenn nötig mehrmalig. Gerne können Sie uns, der Besuchsabteilung auch direkt unter der Nummer 0202/9732-279 ein Fax zukommen lassen. Können Sie einen eingebuchten Termin nicht wahrnehmen, teilen Sie uns dieses bitte umgehend mit, damit wir den Termin neu vergeben können. Dabei bietet es sich an, einen Ausweichtermin zu buchen. Andere Stellen der JVA können keine Besuchstermine vereinbaren!
Fünfzehn Minuten nach Besuchsbeginn erfolgt kein Einlass mehr. Es wird daher empfohlen, sich mindestens dreißig Minuten vor Besuchsbeginn an der Außenpforte einzufinden.
Sie können monatlich zum Besuch insg. 50,00 € in Scheinen (5-, 10-, und 20-Euroscheine) für den Inhaftierten mit in die Anstalt einbringen, um an den hier aufgestellten Automaten Tabak- und Süßwaren oder Getränke unter Aufsicht eines Bediensteten zu erwerben. Bei Übergabe unerlaubter Gegenstände wird der Besuch abgebrochen und ein Ordnungs- oder Strafverfahren eingeleitet werden.