Die Anstaltsleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel und übernimmt zugleich die repräsentative Vertretung der Einrichtung nach außen.
Die Entscheidungsbefugnisse in vollzuglichen Angelegenheiten der Gefangenen sind auf die jeweiligen Abteilungsleitungen übertragen.
Die dezentrale Zuständigkeitsverteilung hat sich im praktischen Vollzugsalltag bewährt. Eine einheitliche Entscheidungspraxis wird durch regelmäßige Abteilungskonferenzen gewährleistet.