Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten richtet sich nach der Vollstreckungsart und nach der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel ist Anstalt für erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene.
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein Westfalen.
- Untersuchungshaft:
Erwachsene - Freiheitsstrafe:
bis zu 30 Monate (deutsche Inhaftierte) bis zu 24 Monate (ausländische Inhaftierte) Für die folgenden Gerichtsbezirke ist die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel zuständig:
Landgerichtsbezirk |
Amtsgerichtsbezirk |
Haftart |
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Hagen | Schwelm | Erwachsene Untersuchungsgefangene, für den Amtsgerichtsbezirk Hagen |
Wuppertal | Wuppertal |
Erwachsene Strafgefangene mit einer Strafdauer von 3-30 Monaten (Erstvollzug) Erwachsene ausländische Strafgefangene mit einer Strafdauer von 3-24 Monaten (Erstvollzug) Erwachsene Untersuchngsgefangene Vollzugsdauer bis unter 3 Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen die nicht für den offenen Vollzug geeignet sind Ausländische Strafgefangene mit einer Strafdauer von mehr als 30 Monate bis 48 Monate
|
Köln | Wermelskirchen, Wipperfürth, Gummersbach | Erwachsene Untersuchungsgefangene |
Duisburg |
Oberhausen, Mülheim Mülheim |
Vollzugsdauer bis unter 3 Monaten (inkusive Ersatzfreiheitsstrafen) Erwachsene Untersuchungsgefangene |
Stand 20.03.2020