JVA Wuppertal-Vohwinkel
Stand : 20.05.2022
Wäsche – Bekleidung - Leitfaden
Eine Haft ist immer ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Menschen und seiner Angehörigen. Da das Leben im Vollzug nach § 2 StVollzG NRW sowie § 2 UVollzG NRW den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen ist, dürfen sie als Besucher auch Wäsche sowie Bekleidung für ihren Angehörigen mitbringen.
Voraussetzung sind regelmäßige Besuche, sodass ein regelmäßiger Austausch der Wäsche zur Wahrung der Hygiene gewährleistet werden kann. Die Wäsche sowie Bekleidung kann von der hiesigen Anstalt nicht gereinigt werden.
Doch nicht jede Bekleidung ist erlaubt, daher möchten wir sie mit diesem Leitfaden im Vorfeld darüber informieren, um Missverständnisse auszuräumen. Darüber hinaus möchten wir sie darüber in Kenntnis setzen, dass jeder Inhaftierte eine Grundausstattung an Wäsche und Bekleidung erhält, die einmal wöchentlich getauscht wird.